§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge zwischen G&K Automobile, Inhaber Marco Gatzka, und dem Käufer. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt (§ 13 BGB); Unternehmer ist, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Die Fahrzeugangebote auf dieser Website und in Online-Börsen sind unverbindlich. Der Kaufvertrag kommt erst mit Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrags durch beide Parteien zustande. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
§ 3 Preise und Zahlung
Die angegebenen Preise sind Endpreise. Soweit ein Fahrzeug der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegt, wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen. Der Kaufpreis ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs fällig. Barzahlungen über 10.000 € sind nicht möglich.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird erst nach vollständiger Zahlung ausgehändigt.
§ 5 Übergabe, Abholung und Zulassung
Die Übergabe erfolgt an unserem Standort in Dorsten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Käufer hat das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung abzuholen. Auf Wunsch übernehmen wir die Zulassung gegen gesonderte Vergütung.
§ 6 Sachmängelhaftung
Verbraucher: Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren bei gebrauchten Fahrzeugen in einem Jahr ab Übergabe. Diese Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder übernommenen Garantien. Auf die Verkürzung wird im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert hingewiesen (§ 476 Abs. 2 BGB).
Unternehmer: Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft, soweit gesetzlich zulässig.
Normaler Verschleiß stellt keinen Mangel dar.
§ 7 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Inzahlungnahme
Bei Inzahlungnahme sichert der Käufer zu, dass das Fahrzeug sein unbelastetes Eigentum ist und die gemachten Angaben (Unfallschäden, Kilometerstand) zutreffen. Der vereinbarte Anrechnungspreis wird im Kaufvertrag festgehalten.
§ 9 Probefahrten
Probefahrten sind nach Terminvereinbarung und gegen Vorlage eines gültigen Führerscheins und Personalausweises möglich. Für schuldhaft verursachte Schäden während der Probefahrt haftet der Fahrer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden. Ist der Käufer Kaufmann, ist Gerichtsstand Dorsten. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Muster – vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen.
